Vermögensnachfolge / Erbrecht

Sie möchten Ihr Vermögen zu Lebzeiten weitergeben? Sich gleichzeitig Ihre Einflussrechte und wirtschaftlichen Vorteile vorbehalten? Sie möchten ein klares und Ihren Willen durchsetzendes Testament errichten? Sie möchten Streitigkeiten zwischen Ihren Erben und/oder Pflichtteilsberechtigten vermeiden? Jemand möchte Sie bei einer Erbschaft übergehen?

Um Ihr Vermögen nach Ihrem Tod in Ihrem Sinn weitergeben zu können, bedarf es einer strategischen Planung und konkreter Regelung zu Lebzeiten. Und das ganz unabhängig davon, ob Sie Ihr Vermögen an Ihre Kinder, sonstige Personen, Stiftungen oder Vereine weitergeben möchten. Wir beraten Sie bei der Übergabe des Familienvermögens an die nächste Generation, erstellen Vereinbarungen unter Lebenden sowie letztwillige Verfügungen und errichten Privatstiftungen. So können Sie sicherstellen, dass Ihr Wille auch nach Ihrem Tod umgesetzt wird.

Außerdem vertreten wir Sie in Verlassenschaftsverfahren als Erben, Vermächtnisnehmer oder Pflichtteilsberechtigten. Für Sie als Erbe führen wir Verlassenschaftsverfahren als Erbenmachthaber unmittelbar mit dem zuständigen Verlassenschaftsgericht. Zudem vertreten wir Sie in gerichtlichen und außergerichtlichen Streitigkeiten über Erbrechts- und Pflichtteilsansprüche.

Beispiele für unsere Tätigkeiten:

  • Beratung bei der strategischen Nachfolgeplanung
  • Errichtung letztwilliger Verfügungen (Testamente, Kodizille, Erbverträge, Schenkungen auf den Todesfall, Pflichtteilsübereinkommen, Verzichtsverträge)
  • Übergabe von Unternehmen, Unternehmensbeteiligungen und Immobilienvermögen unter Lebenden (Übergabe- und Schenkungsverträge)
  • Sicherung der übertragenden Generation, Zurückbehaltung von Fruchtgenuss- und Wohnungsgebrauchsrechten, Einräumung von Weisungsrechten und Belastungs- und Veräußerungsverboten sowie Auflagen
  • Nachfolgeregelungen in Gesellschaftsverträgen, Syndikatsverträge
  • Registrierung und Verwahrung von Testamenten und anderen letztwilligen Verfügungen
  • Vermeidung von Pflichtteilserhöhungen infolge Schenkungen
  • Erstellung von Erbteilungs- und Pflichtteilsübereinkommen
  • Grundbücherliche Sicherstellung von Nachfolgeregelungen
  • Errichtung von Privatstiftungen und laufende rechtliche Betreuung von Privatstiftungen
  • Führung von Verlassenschaftsverfahren als Erbenmachthaber
  • Vertretung von Erben und Vermächtnisnehmern in Verlassenschaftsverfahren
  • Durchsetzung von Pflichtteilsansprüchen einschließlich Pflichtteilserhöhungsansprüche
  • Ermittlung von Erbteilen und Pflichtteilen durch Hinzurechnung und Anrechnung von Schenkungen
  • Eintritt in Mietrechte, Mietzinsanhebung, Kündigung von Mietrechten im Todesfall
  • Übernahme des Wohnungseigentums von Partnern im Todesfall gemäß § 14 WEG
  • Erstellung von Vorsorgevollmachten
  • Vereinbarung über gewählte Erwachsenenvertretungen
  • Bestätigungen über die Registrierung von Vorsorgevollmachten inklusive Bestätigung über den Eintritt des Vorsorgefalls und über die Registrierung einer gewählten Erwachsenvertretung
  • Patientenverfügungen