Immobilienrecht

Sie wollen ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder verkaufen, vermieten oder anmieten? Sie sind Bauträger und wollen ein Wohnungseigentumsprojekt errichten und verkaufen? Sie wollen Wohnungseigentum begründen? Ihr Büro oder Geschäftslokal in eine Wohnung umwidmen? Eine Gewerbeimmobilie erwerben? Dann sind Sie richtig bei uns.

Wir sind ausgewiesene Experten im Immobilienrecht: Sowohl Unternehmen als auch Privatpersonen wenden sich an uns. Wir beantworten Ihre immobilienrechtlichen Fragen jeder Art, finden praktisch umzusetzende Lösungen, unterstützen Sie bei der Akquisition und bei der Verwertung Ihrer Immobilienprojekte. Wir vertreten Sie bis hin zur Abwicklung großer Bauträgerprojekte und komplexer Immobilientransaktionen. Unsere Verträge sind maßgeschneidert, unsere Treuhandschaften sicher, unsere Abwicklungen strukturiert und rasch.

Zu unseren Mandanten zählen Bauträger, Projektentwickler, Immobilientreuhänder, Hausverwaltungen, Immobilienmakler, Investoren, Eigentümer von Zinshäusern, von gewerblich genutzten Liegenschaften, von land- und forstwirtschaftlichen Immobilien, Eigentümer von privaten Liegenschaften, Wohnungseigentümer, Gewerbetreibende, Käufer und Mieter.

Ihre Immobilien sind wertvoll. Entsprechend sorgfältig und weitsichtig gehen wir mit ihnen um. Wir begleiten Sie durch die strengen gesetzlichen Rahmenbedingungen (z.B. BTVG, WEG 2002, MRG, WGG, KSchG, Ausländergrunderwerb, Freizeitwohnsitze, Grundbuchsrecht), erledigen und optimieren Ihre steuer- und gebührenrechtlichen Verpflichtungen und bewahren Sie vor unliebsamen Überraschungen.

Beispiele für unsere Tätigkeiten im Immobilienrecht:

  • Errichtung von immobilienrechtlichen Verträgen jeglicher Art (z.B. Kaufverträge, Mietverträge, Darlehensverträge, Pfandbestellungsverträge, Baurechtsverträge, Übergabsverträge, Schenkungsverträge, Dienstbarkeitsverträge, Verträge zur Begründung von Fruchtgenuss- und Wohnungsgebrauchsrechten, Belastungs- und Veräußerungsverbote)
  • Rechtliche Betreuung komplexer Immobilientransaktionen (rechtliche due diligence Prüfungen, Term-Sheets, Share-Deals, Rahmenverträge)
  • Erstellung von Bauträgerverträgen gemäß BTVG samt allen projektbezogenen Unterlagen (Belehrungen, Angebotsformulare, Wohnungseigentumsverträge, Beauftragung mit Zusatzwünschen, etc.), rechtliche Strukturierung von Bauträgerprojekten einschließlich Projektfinanzierung, Ausübung der Funktion des Treuhänders gemäß § 12 BTVG zur Sicherung der Erwerber, grundbücherliche Abwicklung
  • Übernahme von Treuhandschaften gegenüber finanzierenden Banken
  • Begründung von Wohnungseigentum, Erstellung von Wohnungseigentumsverträgen, Beratung bei der Erstellung von Nutzwertgutachten
  • Vertretung vor Grundbuchsgerichten, grundbücherliche Durchführung von Immobiliengeschäften, Verbücherung Ihrer Rechte
  • Vertretung in Verfahren vor Grundverkehrsbehörden (Ausländergrundverkehr, land- und forstwirtschaftlicher Grundverkehr, Hauptwohnsitz/Freizeitwohnsitz)
  • Selbstberechnung von Grunderwerbsteuer (GREST) und gerichtlicher Eintragungsgebühr, Vertretung vor Finanzbehörden
  • Selbstberechnung von Immobilienertragsteuer (IMMO-EST); Feststellung von IMMO-EST-Befreiungen – strategische Planung, Vertretung vor Finanzbehörden
  • Erstellung von Totalgewinnprognosen zur Verwertung steuerlicher Verluste und Vermeidung steuerlicher „Liebhaberei“; umsatzsteuerrechtliche Planung von Immobilieninvestitionen
  • Beratung in steuerlichen Fragen bei Anschaffung und Bestand und bei der Veräußerung von Immobilienvermögen (Grunderwerbsteuer, grundbücherliche Eintragungsgebühren, Rechtsgeschäftsgebühren, Einkommensteuer, Umsatzsteuer, AfA, Immobilienertragsteuer – IMMO-EST)
  • Umgründungen von Gesellschaften mit Immobilienvermögen (Einbringungen, Verschmelzungen, Spaltungen, Zusammenschlüsse), auch grenzüberschreitend
  • Einholung pflegschaftsgerichtlicher Genehmigungen für den Erwerb oder die Veräußerung von Immobilienvermögen
  • Vertretung zur Durchsetzung von Rechten aus Immobilientransaktionen, wie insbesondere Zahlung des Kaufpreises, Übergabe der Immobilie, Ausübung von Rücktrittsrechten, Durchsetzung von Gewährleistungs- und Schadenersatzforderungen
  • Erstellung von Maklerverträgen, Vertretung von Immobilienmaklern zur Durchsetzung von Provisionen
  • Widmungsänderungen und bauliche Veränderungen von Wohnungseigentumsobjekten, z.B. Umwidmung von Büro in Wohnung (§ 16 WEG 2002)
  • nachträgliche Begründung oder Änderung von Wohnungseigentum (z.B. Ausbau von Rohdachböden, Aufstockungen, Zubauten)
  • wohnungseigentumsrechtliche Benützungsregelungen für allgemeine Teile (z.B. nachträgliche Errichtung eines Lifts – § 17 WEG 2002)
  • Vertretung von Wohnungseigentümern bei Beschlussfassungen (z.B. Wechsel der Hausverwaltung)
  • Vertretung in gerichtlichen Mietzins- und Räumungsverfahren sowie mietrechtlichen Kündigungsverfahren
  • Überprüfung von Betriebskostenabrechnungen
  • Geltendmachung nachbarrechtlicher Ansprüche