Erbrecht / Vermögensnachfolge


Wir konzipieren Vermögensübergänge (Immobilien, Unternehmen, Wertpapiere, sonstiges Vermögen) von einer Generation zu nächsten, nicht nur im Erbweg (Testamente, Erbverträge, Schenkungen auf den Todesfall) sondern auch vorweg zu Lebzeiten.

 

Für die übertragende Generation sichern wir die Versorgung und die Bestimmung ihres „Lebenswerks”, etwa durch den Rückbehalt von Fruchtgenussrechten, Wohnungsgebrauchsrechten, Weisungsrechten sowie Belastungs- und Veräußerungsverboten. Der nächsten Generation wird die zukünftige Lebensplanung ermöglicht.

  

Den Rahmen bilden eine ganze Reihe von Rechtsgebieten, wie etwa Zivilrecht, Erbrecht, Familienrecht, Immobilienrecht, Mietrecht, Gesellschaftsrecht, Unternehmensrecht und Stiftungsrecht sowie die besonderen Ansprüche von Pflichtteilsberechtigten und der Schutz Minderjähriger.

  

Besonderen Wert legen wir auf die sorgfältige steuerliche Planung von Vermögensnachfolgen.

  

Ebenso beraten und vertreten wir Sie in Verlassenschaftsverfahren sowie bei der Geltendmachung Ihrer Erb- und Pflichtteilsansprüche.