Immobilienrecht


Die Kanzlei ist spezialisiert auf Immobilienrecht einschließlich dazugehörigem Steuerrecht, Baurecht, Gesellschaftsrecht, Vermögensnachfolge/Erbrecht und Gewerberecht. 

 

Zu unseren Mandanten zählen:

  • Bauträger, Immobilienentwickler, Bauunternehmen, Architekten, Immobilienmakler, Hausverwaltungen, Investoren  
  • private Käufer/Verkäufer, private Eigentümer, private Investoren (Eigentumsobjekte, Vorsorgewohnungen)

 

Für Sie verhandeln und errichten wir Verträge (Ankauf und Verkauf, Schenkung, Miete und Pacht, Vermögensnachfolge, Baurecht, Superädifikate, Hypotheken, Dienstbarkeiten, Fruchtgenuss, Wohnungsgebrauch), übernehmen Treuhandabwicklungen, beraten und sichern Sie bei Finanzierungen, sichern Bauträgerprojekte als Treuhänder gemäß § 12 BTVG, berechnen Grunderwerbsteuer (GREST), Immobilienertragsteuer (IMMO-EST) und Gebühren, verbüchern Ihre Rechte im Grundbuch, begründen und ändern Wohnungseigentum und beraten Sie bei der Strukturierung und Abwicklung von Immobilienprojekten.

  

Ebenso vertreten wir Sie in Gerichtsverfahren und in verwaltungsbehördlichen Verfahren, wie etwa in grundverkehrsrechtlichen, widmungsrechtlichen, baurechtlichen, gewerberechtlichen und steuerrechtlichen Angelegenheiten zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche.

 

Unsere rechtliche Spezialisierung, unsere Erfahrung und unsere Kanzlei-Organisation bieten Ihnen eine persönliche, professionelle, rasche, zielgerichtete, effiziente und transparente Betreuung Ihrer Anliegen bei Immobilien.