Baurecht


Unsere Kanzlei vertritt in allen Fragen des Baurechts, angefangen von der Projektierung des Bauvorhabens, Widmung des Baugrundstücks, Erlangung der gewünschten Baubewilligung, Klärung von Nachbarrechten, Vergabe und Übernahme der Aufträge bis zur Umsetzung und Fertigstellung des Bauvorhabens.

Sowohl für Auftraggeber (Bauherren) als auch für Auftragnehmer (Bauunternehmer, Professionisten, Architekten, Planer, Ingenieure) übernehmen wir die begleitende Beratung und Vertretung in allen Projektphasen. Risken sowie teure und langwierige Gerichtsverfahren sollen möglichst im Vorfeld vermieden werden.

 

Falls erforderlich vertreten wir selbstverständlich auch vor Gerichten zur Durchsetzung Ihres Werklohns und Ihrer Honorare sowie in Auseinandersetzungen über Baumängel, Verzug, Gewährleistung und Schadenersatz.

 

Unsere rechtliche Erfahrung, unser technisches Verständnis sowie unsere ständigen Kontakte zu bautechnischen Sachverständigen und Baufachleuten sichern Ihnen professionelle Betreuung.