Laufend beraten und vertreten wir in arbeitsrechtlichen Fällen, sowohl vor Gericht als auch außergerichtlich.
Das reicht von der Begründung von Dienstverhältnissen (Erstellung von Dienstverträgen), über besondere Ausgestaltung von Dienstverträgen (z.B. flexible Entgeltsysteme, flexible
Arbeitszeitmodelle, betriebliche Pensionsvorsorge, Konkurrenzverbote, Konkurrenzklauseln, Geheimhaltungsverpflichtungen), Beurteilung von Rechten und Pflichten während des aufrechten
Dienstverhältnisses (wie etwa Fragen zu Entgelt, Krankenstand, Mutterschutz, Karenz, Betriebsübergängen oder Betriebsverlegungen) bis zur Beendigung des Dienstverhältnisses (Kündigung,
einvernehmliche Beendigung, Austritt, Entlassung, Betriebsstillegung, besonderer Kündigungsschutz).
Falls erforderlich setzen wir Ihre Rechte vor Gericht durch oder unterstützen und vertreten Sie in Gerichtsverfahren bei der Abwehr ungerechtfertigter Forderungen.